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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

MO - Baumanagement

Vertragsgegenstand

1. Gegenstand des Vertrags ist die in der Auftragserteilung / Auftragsbestätigung dargelegte Aufgabe der Berichterstattungen.

2. Als Grund fur die Beauftragung des Auftragnehmers gilt ausschließlich der im Auftrag genannte Verwendungszweck. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer genaue Angaben über den Verwendungszweck zu machen und bei einer Änderung dies dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur dann, wenn Sie vom Auftragnehmer ausdrücklich unterschrieben werden.

 

Rechte und Pflichten

 

1. Der Auftrag wird vom  Auftragnehmer nach den geltenden Grundsätzen unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt.

 

2. Der Auftragnehmer ist nicht an Weisungen des Auftraggebers gebunden, wenn diese eine inhaltliche Unrichtigkeit des Gutachtens zur Folge hätten.

 

3. Der Auftragnehmer kann, ohne eine besondere Zustimmung des Auftraggebers, folgende für die Durchführung des Auftrages notwendigen Dinge veranlassen: Besichtigungen, notwendige Untersuchungen, Laborversuche, Fotos, Skizzen, Reisen bis zu einer Entfernung von 150 km (ab Büroadresse des Auftragnehmers).

 

Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

 

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle fur den Auftragnehmer notwendigen sowie gewünschten Unterlagen rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Er hat den Auftragnehmer bei seiner Arbeit zu unterstützen und ihm den Zugang zum Objekt zu ermöglichen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmers unverzüglich auf Änderungen hinzuweisen, die für das Gutachten von Belang sind.

 

Hilfskräfte

 

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistung persönlich zu erbringen. Sofern es für die Durchführung des Auftrags jedoch notwendig ist, kann der Auftragnehmer nach eigenem Ermessen Hilfskräfte heranziehen. Anfallende Kosten fur Hilfskräfte oder Laboruntersuchungen sind vom Auftraggeber ohne vorherige Absprache mit dem Auftragnehmer zu bezahlen. Dies gilt bis zu einem Wert von € 250.- im Einzelfall, höchstens jedoch bis zur Höhe von 10% der Auftragssumme. Sofern höhere Kosten anfallen, sind diese mit dem Auftraggeber abzusprechen.

 

Weitere Auftragnehmer

 

Weitere Auftragnehmer können grundsätzlich nur nach Absprache mit dem Auftraggeber eingeschaltet werden. Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber. Der Auftragnehmer haftet nicht fur Leistungen oder Ergebnisse weiterer Auftragnehmer.

 

Terminvereinbarung

 

Der Auftragnehmer hat das Leistung in einer für ihn zumutbaren Zeit zu erstellen. Terminabsprachen gelten nur dann, sofern sie schriftlich dem Auftraggeber zugesichert worden sind.

 

Schweigepflicht

 

1. Der Auftragnehmer ist im Rahmen seiner gutachterlichen Tätigkeit dazu verpflichtet, die ihm anvertrauten persönlichen und geschäftlichen Geheimnisse nicht an Dritte weiterzugeben. Auch über nicht offenkundige Tatsachen hat er Verschwiegenheit zu wahren.

 

2. Der Auftragnehmer ist zur Offenbarung der ihm anvertrauten Geheimnisse dann befugt, wenn dies aufgrund gesetzlicher Vorschriften geschieht oder der Auftraggeber ihn ausdrücklich von seiner Schweigepflicht entbunden hat.

 

Urheberrecht

1. Der Auftraggeber darf die von ihm in Auftrag gegebene Leistung nur zu dem in der Auftragserteilung festgelegten Zweck verwenden. Vervielfältigung und Veröffentlichung der Leistung sind nur dann möglich, wenn der Auftragnehmer hierzu ausdrücklich sein schriftliches Einverständnis gegeben hat.

 

2. Der Auftragnehmer hat an der von ihm erstellten Leistung ein Urheberrecht.

Der Auftraggeber hat das Recht, vom Auftragnehmer Auskünfte darüber zu verlangen, ob die Leistung termingerecht fertig gestellt werden kann, ob zu den anfänglich vereinbarten Auslagen weitere Mittel des Auftraggebers erforderlich sind sowie über den neuesten Stand der Leistung.

 

Vergütung des Auftragnehmer

 

1. Grundlage fur die Vergütung des Auftragnehmer sind die einschlägigen Bestimmungen des BGB, die entsprechende Bestimmung in diesen AGB sowie die getroffenen Vereinbarungen des Vertrages.

 

2. Der Auftragnehmer kann Vorauszahlungen für die von ihm geforderten Leistungen und Aufwendungen verlangen. Die Höhe der angeordneten Vorauszahlung ist im jeweiligen Vertrag anzugeben. Der Auftragnehmer ist berechtigt, erst nach Eingang der Vorauszahlung tätig zu werden.

 

3. Der Auftragnehmer hat einen Anspruch darauf, die ihm entstandenen Aufwendungen, die für die Erstellung der Leistung notwendig sind, dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

 

4. Die volle Gebühr wird mit Überreichung des Leistung an den Auftraggeber oder einer von ihm benannten Person fällig. Bereits bezahlte Vorauszahlungen sind in Abzug zu bringen.

 

5. Die Gebührenrechnung des Auftragnehmers kann entweder nach dem Objektwert fest vereinbart werden oder richtet sich nach den in diesen AGB aufgeführten Stunden- und Verrechnungssätzen jeweils nach dem Zeitaufwand. Als Stundensätze gelten: Für den Sachverständigen 95,00 €/netto, für die Hilfskraft 45,00 €/netto.

 

6. Im Einzelfall kann der Auftragnehmer diese Gebühren bis zu 30% überschreiten, wenn von ihm nur Teilleistungen gefordert werden, es einem umfangreichen Literaturstudium bedarf oder ein besonderer Einsatz des Auftragnehmers gefordert wird (z.B. Arbeit an Feiertagen, Eilbedürftigkeit).

 

7. Die Leistungen des Auftragnehmers sowie Auslagen, die der Auftragnehmer in Rechnung stellt, unterliegen der derzeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

Zahlungen

 

1. Der Rechnungsbetrag wird mit dem Datum der Rechnungsstellung oder mit Übergabe des Leistung fällig. Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Bei nicht fristgerechter Bezahlung der Auftragnehmerrechnung hat der Auftraggeber für den Schaden einzustehen, der dem Auftragnehmer durch diesen Verzug entstanden ist. Des Weiteren ist der Auftragnehmer befugt, die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB) zu verlangen.

 

Haftung

 

1. Der  Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Unabhängig davon, ob es sich um eine vertragliche, außervertragliche oder um eine gesetzliche Anspruchsgrundlage handelt.

 

2. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die auf einer mangelhaften Leistung beruhen- gleich aus welchem Rechtsgrund – nur dann, wenn er oder seine Erfüllungsgehilfen die Schäden durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung verursacht hat. Dies gilt auch fur Schäden, die der Auftragnehmer bei Vorbereitung seines Leistung verursacht hat sowie fur Schäden, die nach erfolgter Nacherfüllung entstanden sind. § 939 BGB bleibt unberührt. Alle darüber hinausgehenden Schadensersatzanspruche werden ausgeschlossen.

 

3. Sollte der Auftraggeber das Leistung an Dritte weitergeben, so übernimmt er die persönliche Haftung für Schäden Dritter, die aufgrund der Leistung entstehen. Er stellt den Auftragnehmer entsprechend von Haftungsansprüchen Dritter frei.

 

Kündigung

 

1. Eine Kündigung des Auftrags ist nur aus wichtigem Grund möglich. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

 

2. Als wichtiger Kündigungsgrund gilt, wenn der Auftragnehmer in grober Weise gegen die ihm nach den obliegenden Verpflichtungen verstößt.

 

3. Als wichtiger Kündigungsgrund gilt unter anderem, wenn der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, seine Zustimmung zur Einsicht verweigert oder dem Auftragnehmer keinen Zugang verschafft. Des Weiteren gilt als wichtiger Kündigungsgrund, wenn der Auftraggeber den Auftragnehmer in seiner Arbeit behindert oder sein pflichtwidriges Verhalten aufgrund einer Mahnung nicht ändert. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

 

Schlussbestimmungen

 

1. Falls eine Bestimmung dieses Vertrages aufgrund gesetzlicher Regelungen nichtig ist, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmung dieses Vertrages nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen können durch solche ersetzt werden, die dem gewollten Zweck am nächsten kommen und gesetzlich zulässig sind. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Annahme einer solchen Ersatzbestimmung.

 

2. Änderungen oder Nebenabreden zu diesem Vertrag haben schriftlich zu erfolgen.

 

Mülverstedt, den 09.07.2016

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